Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vorbemerkung
Die im Umzugsgewerbe gängigen Vertragsbezeichnungen wie Beförderungs- und Transportverträge werden von “Umex Umzüge” nicht verwandt. “Umex Umzüge” verwendet einzig ein Formular mit der Bezeichnung Kostenlose Anfrage / Online Auftragserteilung. Mit der Erstellung des Angebotes werden dem/den Auftraggeber/n die Allgemeinen Geschäftsbedingen als Bestandteil des Angebotes auf dem elektronischen und/oder postalischen Wege zur Kenntnis gebracht. Der/die AG kann/können dieses Angebot durch Unterschrift annehmen. Mit dieser Annahme und der Anzeige der Auftragsbestätigung gegenüber “Umex Umzüge” ist der Vertrag zu Stande gekommen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird explizit auf dem/der Angebot Anförderen/ Auftragsbestätigung hingewiesen und Teile daraus sind auf dem/der Angebot/Auftragsbestätigung abgedruckt. Im fortlaufenden Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Formular Angebot Anförderen/Auftragsbestätigung Vertrag genannt
II. Geltungsbereich/Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen “Umex Umzüge” und dem Auftraggeber – nachstehend AG genannt – zur Beförderung von Umzugsgut, dessen Lagerung, Entsorgungsarbeiten sowie Verpackungsarbeiten.
2. Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. “Umex Umzüge” führt keine Elektro- und/oder Sanitärarbeiten durch. Auch übernimmt “Umex Umzüge” keine Umbauarbeiten an Möbeln. Ausnahmen können vertraglich separat vereinbart werden.
4. Werden zwischen dem AG und “Umex Umzüge” Sonderarbeiten, wie z. B. Bohrarbeiten, vertraglich vereinbart, so hat der AG die Materialien wie Dübel, Schrauben u. ä. zu beschaffen. Aufgrund der jeweiligen Beschaffenheit von Wänden, Decken, etc. und deren Umstände die Arbeiten erschweren, haftet “Umex Umzüge” nicht für etwaige Schäden. Bohrmaschinen, Leitern und Werkzeuge stellt “Umex Umzüge” zur Verfügung. Sollten spezielle Materialien bei Bedarf vor Ort von “Umex Umzüge” besorgt werden müssen, so wird der Zeitaufwand zzgl. berechnet.
5. Informationspflichten des AG und Fahrzeuggestellung Der Absender unterrichtet “Umex Umzüge” rechtzeitig vor der Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der AG dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/ Zubehör von Bedeutung ist.
6. Sofern AG und “Umex Umzüge” nichts anderes vertraglich vereinbart haben, führt “Umex Umzüge” den jeweiligen vertraglich geregelten Auftrag mit einem Lkw und einem Ladevolumen von max. 20m³ aus.
7. “Umex Umzüge” bietet Transporte ausschließlich auf für Möbelwagen befahrbaren Straßen an. Für unbefestigte Straßen und Wege gilt als vereinbart, dass das Umzugsgut getragen wird, soweit die Strecke zumutbar ist. Eine dadurch sich ergebenen Verzögerung wird gemäß § 3. Abs. 5 vergütet.
8. Der/die AG stellt/en sicher, dass “Umex Umzüge” und ihre Mitarbeiter freien Zugang sowie auf den Zuwegungen einen festen Untergrund zum Lager/Haus/Wohnung der Be- und Entladestellen haben. Bei Abweichungen, die eine Verzögerung oder gar eine Unterbrechung verursachen wird analog § 4 Abs. 4 verfahren.
9. Der/die AG stellt/en sicher, dass während des Umzugs bei der Be- und Entladestellen auf den Zuwegegungen und innerhalb der Gebäude ausreichende Lichtquellen zur Verfügung stehen. Bei Abweichungen, die eine Verzögerung oder gar eine Unterbrechung verursachen wird analog § 4 Abs. 4 verfahren.
III. Vertragsschluss
1. Ein Pauschalangebot wird von “Umex Umzüge” auf Grundlage der Angaben des/der Auftraggebers (AG) bezüglich des Umzugsgutes oder durch eine Besichtigung in Kubikmetern (m³) abgegeben. Das Pauschalangebot umfasst die Leistung einer von “Umex Umzüge” kalkulierten Anzahl an Mitarbeitern, Arbeitsstunden und einer Kilometerpauschale. Bei Überschreitung der im Angebot/Vertrag festgehaltenen Kubikmeter erhebt “Umex Umzüge” eine Zusatzgebühr von 135,00 € pro m³.
2. Es besteht kein Erstattungsanspruch seitens des/der AG, wenn bei einem Pauschalauftrag der Auftrag schneller als innerhalb der kalkulierten Stundenanzahl erledigt wird.
3. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des/der AG und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen von “Umex Umzüge” oder einen von “Umex Umzüge” beauftragter Frachtführers haben Letztere nicht zu verantworten.
4. Bei einem Pauschalangebot mit Festpreisgarantie verpflichtet sich der/die AG, bei Unzugänglichkeiten an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Halte-/Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der AG an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen LKW bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen, ohne dass dieser verbotswidrig abgestellt werden und ist dies am Tage der Auftragsausführung nicht der Fall, so werden die Kosten aufgrund von einem Mehraufwand für die Zeit des Be- und/oder Entladens von “Umex Umzüge” zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, welche als vorhanden angegeben, am Tage der Vertragsdurchführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, mit denen weniger als 50 % der einzelnen Umzugsgüter transportiert werden können.
IV. Angebote von “Umex Umzüge”
1. Ein Pauschalangebot von “Umex Umzüge” beinhaltet die Leistung einer fest vereinbarten Anzahl an Mitarbeitern und Arbeitsstunden. Festpreise setzen eine vom AG ausgefüllte und unterschriebene Umzugsgutliste und/oder eine Besichtigung des Umzugsgutes durch “Umex Umzüge” voraus. Liegt trotz vereinbartem Festpreis am Umzugstag keine korrekte und unterzeichnete Umzugsgutliste des AG vor, ist “Umex Umzüge” dazu berechtigt, eine Stundenberechnung vorzunehmen, wenn die angegebene Menge des Umzugsgutes größer als vereinbart und/oder besichtigt ist.
2. Es besteht kein Erstattungsanspruch seitens des AG, wenn bei einem Pauschalauftrag der Auftrag schneller als innerhalb der vereinbarten Stundenanzahl seitens “Umex Umzüge” erledigt wird.
3. Der AG ist verpflichtet, das schriftliche Angebot von “Umex Umzüge”hinsichtlich aller getätigten Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Am Tage der Auftragsdurchführung entstehen für Leistungen, welche nicht durch “Umex Umzüge” schriftlich bestätigt wurden, zusätzliche Kosten für deren Durchführung.
4. Verzögerungen bei der Durchführung des Auftrages, welche der AG zu vertreten hat, sind gesondert zu vergüten. Dies betrifft auch Verzögerungen, auf welche “Umex Umzüge” keinen Einfluss hat.
5. “Umex Umzüge” behält sich das Recht vor, von der Annahme von Aufträgen abzusehen bzw. seine Erklärung zur Bereitschaft der Durchführung zurückzunehmen, wenn er dies dem AG innerhalb 48 Stunden nach Eingang der vom AG unterzeichneten Auftragsbestätigung schriftlich mitteilt.
6. Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluß durch den AG erweitert, so ist dies zusätzlich zu vergüten.
7. “Umex Umzüge” kann einen weiteren Frachtführer bzw. Fahrzeuge einer Fremdfirma zur Durchführung eines Auftrages heranziehen, wenn ein Gegenstand aus Gewichtsgründen oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für Menschen nicht tragbar ist und dafür Maschinen zum Einsatz kommen müssen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der AG. Fest verankerte Maschinen oder Gegenstände, die bei einer Besichtigung zwecks Kontrolle/Überprüfung der Tragbarkeit, nicht angehoben werden konnten, fallen zum Beispiel ebenfalls darunter.
8. Nachprüfung: Bei Abholung des Umzugsgutes ist der AG verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
9. Beiladungen: Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu handeln sein. Ab der 5. Etage muss ein Aufzug zur Verfügung gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind um dieses zu transportieren, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von 40 Euro pro Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.